Kategorie: News

Traumberuf Unternehmensjurist:in ?! Podiumsdiskussion mit Studierenden

🔔 Event-Highlight: Unternehmensjurist:in als Traumberuf – Eine inspirierende Diskussion in der Altkalksburger Vereinigung!

Gestern haben wir die spannende Gelegenheit genutzt, Student:innen der Rechtswissenschaften in die Altkalksburger Vereinigung einzuladen, um gemeinsam über die Karrieremöglichkeiten als Unternehmensjurist:in zu sprechen.

👉 Die Diskussion hat spannende Erkenntnisse geliefert: Der Beruf des Unternehmensjuristen bietet vielfältige und attraktive Karrieremöglichkeiten, die von Jus-Studierenden bisher kaum in Betracht gezogen werden. Lediglich 7 % der Befragten der Umfrage „Vienna Law Students Monitor“ im Herbst 2023 sehen Unternehmensjurist:in als Berufswunsch. Spannend ist jedoch, dass viele nach einigen Jahren Berufserfahrung in Rechtsabteilungen wechseln.

💬 Höhepunkte unserer Diskussion:
Christian Koller, Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, betonte die Bedeutung von Soft Skills und Kommunikationsfähigkeit. Er wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung den Arbeitsmarkt zu einem Eldorado für junge Jurist:innen machen wird.
Stefanie Thuiner von myflexbox schilderte ihre vielfältigen Aufgaben und hob hervor, wie wichtig Flexibilität, Pragmatismus und Lösungsorientierung in diesem Beruf sind.
Michaela Schneider von JAF International Services Gesellschaft m.b.H. empfahl frühzeitige Praktika und Mitarbeit in Unternehmen. Sie unterstrich, dass flexible Arbeitszeiten es ermöglichen, Familie und Karriere erfolgreich zu vereinen.
Elias Schmidt von der Fakultätsvertretung für Rechtswissenschaften (FV Jus Wien) forderte mehr Transparenz über den Arbeitsmarkt, da bei Recruiting-Events an den Universitäten Rechtsanwaltskanzleien und der öffentliche Dienst dominieren.

🎯 Fazit: Unternehmensjurist:innen sind nicht nur unverzichtbar für den reibungslosen Betrieb in Unternehmen, sondern bieten auch eine attraktive Alternative zur klassischen Anwalts- oder Beamtenlaufbahn. Mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten ist dieser Beruf besonders wertvoll in der heutigen Arbeitswelt. Es braucht jedoch mehr Präsenz dieses Berufsbildes an Universitäten und praktische Einblicke für Studierende, um das volle Potenzial dieses Karrierewegs zu erkennen.

Ein großes Dankeschön an alle Podiumsgäste und Teilnehmer– viel Erfolg bei euren noch offenen Prüfungen! 🎓

 

Hier gehts zur Presseaussendung.

Unser Lehrgang zum Certified Digital Legal Expert geht in die fünfte Runde

Unser erfolgreicher Lehrgang zum Certified Digital Legal Expert geht in die fünfte Runde und bietet Ihnen alles, was Sie als Unternehmensjurist:in benötigen, um den vielfältigen Herausforderungen des digitalen Zeitalters gewachsen zu sein – einschließlich KI-Recht!

👍 3 Blöcke mit jeweils zwei Lehrgangstagen, beginnend mit 15.10.2024
👍 Hybrid-Lehrgang: wahlweise Präsenzseminar oder Live Stream-Webinar
👍 23 Top-Vortragende aus Unternehmen, Justiz, Anwaltschaft, Universität und Behörden

👍 Für VUJ-Mitglieder zum Sonderpreis!

Gleich buchen unter: https://shop.manz.at/shop/events/613873

17. Juni 2024: Beendigungsmanagement und Tipps für Gerichtsverfahren

Einladung zum Arbeitsrechtsfrühstück: Beendigungsmanagement und Tipps für Gerichtsverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie herzlich zu unserem ersten Arbeitsrechtsfrühstück einladen, das wir gemeinsam mit ZEILER veranstalten. Das Event findet am Montag, den 17. Juni 2024 im The ICON Vienna (Hauptbahnhof Wien) statt.

Programm:

  • Ab 8:30 Uhr: Frühstück und Networking
  • Ab 9:00 Uhr: Vorträge von Hans Georg Laimer, Melina Peer und Lukas Wieser zu den Themen:
    • „Best practice“ aus der Judikatur
    • Ist die begründungsfreie Kündigung Vergangenheit? Begründungspflichten bei Beendigungen
    • Checkliste für einen reibungslosen Beendigungsprozess

Ort: The ICON Vienna, Tower 17, 14. Stock, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien (Eingang direkt über den Hauptbahnhof Wien)

Bringen Sie gerne auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der HR-Abteilung mit, um gemeinsam von den wertvollen Tipps und Best Practices zu profitieren. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an office@vuj.at oder events@zeiler.eu.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen informativen Morgen mit Ihnen!

Schwerpunkt Hausdurchsuchung beim Fachkreis Vorarlberg

Zum Jahresauftakt trafen sich 18 Mitglieder des Fachkreises Vorarlberg am 28. Februar 2024 bei der Rondo Ganahl AG in Frastanz. Beim Unternehmensrundgang konnten die Teilnehmer einen interessanten und vielseitigen Einblick in die Welt der Wellpappen- und Kartonagenherstellung gewinnen. Im Anschluss an die Unternehmenspräsentation gewährte Finanzvorstand Klaus Paier Einblicke in das interne Krisenmanagement-Konzept.

Das Treffen stand diesmal unter der Headline „Hausdurchsuchung: Dos and Don’ts“. So folgten Vorträge zu den unternehmensspezifischen Präventionen vor behördlichen Maßnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen) und Einblicke in den Katalog von Vorsorgemaßnahmen und investigativen Möglichkeiten durch externe Dienstleister. An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an das Gastgeber-Unternehmen Rondo Ganahl AG und den externen Referenten Dr. Franz Wulz, MBA für einen spannenden Nachmittag und ein gelungenes Netzwerken beim anschließenden Get-together.

10 Jahre VUJ – Jubiläumsfeierlichkeiten

Save the Date! Der diesjährige Unternehmensjurist:innenkongress findet heuer am Montag, 30. September 2024 im Parkhotel Schönbrunn statt. Halten Sie sich auch unbedingt den Abend für die 10 Jahre VUJ-Jubiläumsfeier im Justizcafé am Dach des Justizpalastes frei!

Details folgen.

Mitgliedsbeitrag 2024

Sollten Sie bis jetzt noch nicht die Gelegenheit gefunden haben, Ihren VUJ-Mitgliedsbeitrag 2024 in Höhe von 50 EUR einzuzahlen, dürfen wir höflich darum ersuchen, dies zeitnah nachzuholen – vielen Dank!

IBAN AT84 2011 1826 4106 7700

BIC: GIBAATWWXXX

 

Eine Bestätigung für das Finanzamt erhalten Sie zeitnah nach Zahlungseingang. Vielen Dank für Ihren Beitrag, den Beruf bzw. das Berufsbild der UJ zu stärken und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Kick-Off Fachkreis M&A

Wir freuen uns sehr, dass Oliver Herlt den neu gegründeten Fachkreis M&A leitet. Die Takeaways für Unternehmensjurist:innen vom Kick-Off am 15.02.2024:

1️⃣ Entscheiden Sie früh und aktiv über W&I in Ihrer M&A-Strategie.
2️⃣ Integrieren Sie die W&I-Entscheidung geschickt in das M&A-Projekt.
3️⃣ Binden Sie frühzeitig Broker/Experten ein.
4️⃣ Synchronisieren Sie W&I und SPA für eine reibungslose Abwicklung.
5️⃣ Beraten Sie das Management durch den gesamten W&I-Life-Cycle.
6️⃣ Sehen Sie den W&I Versicherer nicht als „Endgegner“ eines langen M&A Prozesses, sondern als „Enabler“ auf dem Weg zum Abschluss einer Transaktion.

Wussten Sie übrigens, dass die Garantiekataloge von PE Investoren durchschnittlich etwa nur halb so lang sind wie die von strategischen Investoren?

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an die Vortragenden und die M&A Interessierten vor Ort und online. Wir freuen uns auf weitere spannende Veranstaltungen des Fachkreises M&A unter der Leitung von Oliver Herlt (adapa Group).

– mit Rainer Kaspar, Veronika Boehm, Simon Schuetzeneder, Oliver Herlt, Marlene Grabner, Elisabeth Peneder

 

Fotos: Artline Design®

 

Promoting the best-Awards 2023 | Verleihung am 4. Oktober 2023

Promoting the best geht in die sechste Runde!

Die Awards werden an Rechtsabteilungen und Rechtsanwaltskanzleien vergeben, die sie sich besonders verdient haben. Wir suchen unter anderem die beste Rechtsabteilung für Frauenkarrieren, die beste Rechtsabteilung Österreichs, die beste Anwaltskanzlei für Frauen, die beste Kanzlei für zeitgemäßes Arbeiten und Vereinbarkeit von Beruf & Familie, die innovativsten Legal Tech Projekte im Rechtsbereich und Rechtsanwaltskanzleien, die die besten Rechtsanwältinnen und Unternehmensjuristinnen gewinnen und fördern.

Bewerben Sie sich unter anderem in folgenden Kategorien:

Update EU-Sanktionen | 10. Maßnahmenpaket

The 10th sanctions package with amendments in Regulation 269/2014 (here and here) and Regulation 833/2014 (here) was published in the Official Journal (here) on Saturday. As per usual I have included changes in the attached master document and separate attachments. They can be summarized as follows:

 

  1. Designation (asset freeze) of additional 87 individuals and 34 entities, see the two attached lists. The entities include banks such as Alfa-Bank, Rosbank, and Tinkoff Bank, the National Wealth Fund of the Russian Federation, and the Russian National Reinsurance Company. They also include car manufacturers (e.g. Commercial Vehicles – GAZ Group) and other important manufacturers.

 

  1. New bans on:

 

  1. exports of critical technology and industrial goods, such as electronics, specialised vehicles, machine parts, spare parts for trucks and jet engines, as well as goods for the construction sector which can be directed to Russia’s military, such as antennas or cranes (see attached Annex XXIII; Article 3k Regulation 833/2014)
  2. an amended list of restricted items that could contribute to the technological enhancement of Russia’s defence and security sector  – they now include additional new electronic components including drones, missiles, helicopters, as well as specific rare earth materials, electronic integrated circuits, and thermal cameras (see attached Annex VII; Article 2a Regulation 833/2014);
  3. imports of asphalt and synthetic rubber (see attached XXI; Article 3i Regulation 833/2014);
  4. provision of gas storage capacity to Russians (see new Article 5 p Regulation 833/2014); and
  5. prohibit the transit through Russia of EU exported dual use goods and technology, in order to avoid circumvention.

 

  1. The EU has also:

 

  1. introduced the possibility to provide transitional services to a Russian subsidiary after the exit (deadline 31 December 2023; see new Article 12b (2a) Regulation 833/2014), thereby making an exit from the Russian market easier from an EU sanctions perspective
  2. restricted the possibility for Russian nationals to hold any position in the governing bodies of (EU) critical infrastructures and entities (see new Article 5o Regulation 833/2014)
  3. expanded the deadline for wind down measures with certain state owned entities to 31 December 2023 (see Article 5aa Regulation 833/2014)
  4. introduced new reporting obligations to ensure the effectiveness of the asset freeze prohibitions