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Kann ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen?

Den Mitgliedsbeitrag können Sie als Werbungskosten absetzen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung vor Vorlage beim Finanzamt.

 

Die ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft kostet 50 EUR/Kalenderjahr. Bitte um rechtzeitige Überweisung an folgende Kontoverbindung:

IBAN AT84 2011 1826 4106 7700

BIC: GIBAATWWXXX

 

Bezahlt mein Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag?

Leider können wir Ihnen über den Mitgliedsbeitrag keine Rechnung auf den Namen Ihres Arbeitgebers ausstellen, da es sich um eine persönliche Mitgliedschaft bei der VUJ handelt.

Nach Eingang Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung über die Zahlung aus. Eventuell reicht dieser Beleg Ihrer Buchhaltung als Buchungsunterlage.

Bei einer entsprechenden Unternehmensgröße kommt für Sie eventuell eine Unternehmensmitgliedschaft infrage. Kontaktieren Sie uns dazu gerne 0ffice@vuj.at.