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Archive: Faqs
List of Faqs
Ich bin Notar oder Rechtsanwalt. Kann ich Mitglied werden?
Gemäß unserer Satzung ist dies leider nicht möglich.
Ich habe im Ausland Jus studiert und bin in Österreich als Unternehmensjurist:in tätig. Kann ich Mitglied werden?
Bitte beantragen Sie eine außerordentliche Mitgliedschaft.
Kann ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen?
Den Mitgliedsbeitrag können Sie als Werbungskosten absetzen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung vor Vorlage beim Finanzamt.
Die ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft kostet 50 EUR/Kalenderjahr. Bitte um rechtzeitige Überweisung an folgende Kontoverbindung:
IBAN AT84 2011 1826 4106 7700
BIC: GIBAATWWXXX
Bezahlt mein Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag?
Leider können wir Ihnen über den Mitgliedsbeitrag keine Rechnung auf den Namen Ihres Arbeitgebers ausstellen, da es sich um eine persönliche Mitgliedschaft bei der VUJ handelt.
Nach Eingang Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung über die Zahlung aus. Eventuell reicht dieser Beleg Ihrer Buchhaltung als Buchungsunterlage.
Bei einer entsprechenden Unternehmensgröße kommt für Sie eventuell eine Unternehmensmitgliedschaft infrage. Kontaktieren Sie uns dazu gerne 0ffice@vuj.at.
Ich habe mich zu einer Fortbildung angemeldet und brauche einen Mitgliedsnachweis.
Nach Eingang Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages erhalten Sie den Mitgliedsnachweis für die jeweilige Periode. Die Bearbeitung dauert bis max. 6 Wochen. Falls Sie die Mitgliedschaftsbestätigung rascher brauchen, schreiben Sie bitte ein kurzes Mail an office@vuj.at.
Ich möchte einem Fachkreis beitreten.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Fachkreis. Bitte wenden Sie sich an office@vuj.at.
Ich möchte einen Fachkreis gründen.
Wir freuen uns über Ihr Engagement und Ihre Initiative. Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail an office@vuj.at.