Bezahlt mein Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag?

Leider können wir Ihnen über den Mitgliedsbeitrag keine Rechnung auf den Namen Ihres Arbeitgebers ausstellen, da es sich um eine persönliche Mitgliedschaft bei der VUJ handelt.

Nach Eingang Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung über die Zahlung aus. Eventuell reicht dieser Beleg Ihrer Buchhaltung als Buchungsunterlage.

Bei einer entsprechenden Unternehmensgröße kommt für Sie eventuell eine Unternehmensmitgliedschaft infrage. Kontaktieren Sie uns dazu gerne 0ffice@vuj.at.